Radiologie-Wuppertal

Strahlenschutz

Zum Schutz der Patienten gibt es strenge Regelungen, die in der Röntgenverordnung (RöV) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) definiert werden.

Unsere Praxis hält sich strikt an die durch den Gesetzgeber definierten Vorgaben und liegt durch die moderne Geräteausstattung erheblich unter den gesetzlich definierten Belastungsdosen.

Regelmäßige Qualitätskontrollen und Gerätewartungen durch ausgebildete Medizinproduktetechniker der Herstellerfirmen garantieren einen hohen Standard und unterdurchschnittliche Dosiswerte. Dies wird uns durch die Prüfungen der Ärztlichen Stelle der Ärztekammer Nordrhein jedes Jahr aus Neue bestätigt.

Die regelmäßige Fortbildung in Sachen Strahlenschutz und Strahlenschutzunterweisungen für das medizinische Personal haben in unserer Praxis einen hohen Stellenwert.

Es gilt jedoch auch, den Nutzen einer Untersuchung mit Strahlenbelastung gegenüber den Risiken abzuwägen.

Die sorgfältige Anamneseerhebung und die daraus resultierende Prüfung der rechtfertigenden Indikation, das heißt, ob und wenn ja, welche Untersuchungsmethode angewandt wird, erfolgt durch den Radiologen bzw. Nuklearmediziner.

Unser Motto lautet: „So wenig Strahlung wie möglich – soviel Röntgen wie notwendig.“